bässler GmbH
Industriestraße 34
74912 Kirchardt
Telefon: +49 7266 91 600
Telefax: +49 7266 91 60 60
Email: info@baessler.net
Internet: www.baessler.net, www.baessler.es
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Marcus Bässler, Thorsten Bässler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 104833
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 811201113
Hinweise zum Datenschutz:
Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für uns oberste Priorität. Wir haben daher weitreichende Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bässler GmbH (74912 Kirchardt)
Hier klicken, um unsere AGB als PDF-Dokument herunterzuladen.
1. Allgemeines/Geltungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Kreditwürdigkeit
4. Lieferzeit / Annahmeverzug des Kunden
5. Haftung im Falle des Lieferverzuges
6. Gefahrenübergang / Verpackungskosten
7. Mängelhaftung
8. Verjährung von Ansprüchen
9. Gesamthaftung
10. Eigentumsvorbehalt
11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
Industriestraße 34
74912 Kirchardt
Telefon: +49 7266 91 600
Telefax: +49 7266 91 60 60
Email: info@baessler.net
Internet: www.baessler.net, www.baessler.es
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Marcus Bässler, Thorsten Bässler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 104833
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 811201113
Hinweise zum Datenschutz:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bässler GmbH (74912 Kirchardt)
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1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1
Unsere allgemeinem
Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten
ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende
Bedingungen des Kunden, wie zum Beispiel dessen allgemeine
Einkaufsbedingungen, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB
abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
1.2
Alle Vereinbarungen, die
zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3
Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.4
Unsere AGB gelten bis zur Einbeziehung neuer oder geänderter AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Vertragsabschluss
2.1
Ist die Bestellung des Kunden
als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses
innerhalb von 2 Wochen annehmen. Dies geschieht in der Regel durch
schriftliche Auftragsbestätigung.
3. Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Kreditwürdigkeit
3.1
Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab
Werk“, ausschließlich Verpackung und Versendung. Diese werden gesondert
in Rechnung gestellt.
3.2
Die gesetzliche Mehrwertsteuer
ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Nicht in den Preisen enthalten sind zudem öffentliche Lasten und
Abgaben sowie Zölle, die daher ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt
werden.
3.3
Aufrechnungsrechte stehen dem
Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.4
Werden Tatsachen bekannt, welche
die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners erheblich beeinträchtigen,
insbesondere Zwangsvollstreckungsversuche in das Vermögen des
Geschäftspartners, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Geschäftspartners oder die Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung, so kann unsererseits Vorkasse oder Sicherheitsleistung
verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
4. Lieferzeit / Annahmeverzug des Kunden
4.1
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2
Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3
Kommt der Kunde in Annahmeverzug
oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.4
Sofern die Voraussetzungen von
Ziffer 4.3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
5. Haftung im Falle des Lieferverzuges
5.1
Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft
im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376
HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als
Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt
ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
5.2
Wir haften ferner nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist
uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu
vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
5.3
Wir haften auch dann nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
5.4
Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für maximal 5 Prozent des Netto-Lieferwertes.
5.5
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
6. Gefahrenübergang / Verpackungskosten
6.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
6.2
Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
6.3
Sofern der Kunde es wünscht,
werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die
insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
7. Mängelhaftung
7.1
Handelt es sich bei dem Kunden
um einen Kaufmann, so setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hierbei gilt, dass
ein offensichtlicher Mangel spätestens innerhalb einer Woche nach
Ablieferung der Ware uns gegenüber schriftlich angezeigt werden muss.
Andernfalls gilt die Ware in Ansehung des betroffenen Mangels als vom
Kunden genehmigt.
7.2
Soweit ein Mangel der Kaufsache
vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind
wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht
wurde.
7.3
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
7.4
Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn wir dem Kunden einen Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie abgegeben haben.
7.5
Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.6
Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine
wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung
auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und
auch vertrauen durfte.
7.7
Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
7.8
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Verjährung von Ansprüchen
8.1
Ansprüche des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
8.2
Für Schadensersatzansprüche des
Kunden gemäß Ziffern 7.4 bis 7.7 und im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ferner bleibt die
gesetzliche Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den
§§ 478, 479 BGB unberührt.
9. Gesamthaftung
9.1
Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz als in Ziffern 7. und 8. dieser AGB vorgesehen, ist –
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
§ 823 BGB.
9.2
Die Begrenzung nach
Ziffer 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf
Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen
verlangt.
9.3
Soweit die Schadensersatzhaftung
uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus
der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sofern Dritte Rechte an der
Ware, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden,
insbesondere im Falle einer Pfändung, hat der Geschäftspartner auf unser
Eigentum ausdrücklich hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Kosten für gegebenenfalls erforderlich werdende
Rechtsverfolgung durch uns hat der Geschäftspartner zu erstatten. Bei
Pflichtverletzungen des Geschäftspartners, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir – nach erfolglosem Ablauf einer dem
Geschäftspartner gesetzten angemessenen Frist zur Zahlung – zum
Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes
berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der
Fristsetzungen bleiben unberührt.
10.2
Der Geschäftspartner ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu
veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
mit uns rechtzeitig nachkommt. Er tritt uns bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die
Abtretung ausdrücklich an. Nach der Abtretung ist der Geschäftspartner
zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor,
die Forderungen selbst einzuziehen, soweit der Geschäftspartner in
Zahlungsverzug gerät.
10.3
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
10.4
Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Geschäftspartner stets für uns
vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt
der Verarbeitung oder Vermischung.
10.5
Werden unsere Waren mit anderen
beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder
untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen,
so überträgt uns der Geschäftspartner anteilsmäßig das Miteigentum,
soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Geschäftspartner verwahrt das
Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder
Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das
gleiche wie für die Vorbehaltsware.
10.6
Übersteigt der Wert der
bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr
als 10 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Geschäftspartners insoweit
zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
11.1
Handelt es sich bei dem Kunden
um einen Kaufmann, so ist unser Geschäftssitz in 74912 Kirchardt
ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden
auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.2
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
11.3
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenaustausch – CISG) ist ausgeschlossen.
Stand 09/2020